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Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann stellte im Plenum der Länderkammer eine Entschließung der Staatsregierung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, unverzüglich einen neuen Stresstest für die Stromversorgung mit Schwerpunkt auf den Winter 2023/2024 in Auftrag zu geben. „Energie ist der Ast, auf dem wir sitzen.“, so Dr. Herrmann. Er kritisierte, dass der von der Bundesregierung im September 2022 durchgeführte Stresstest nur den Winter 2022/2023 in den Blick nahm, „was angesichts der derzeitigen Lage auf dem Energiesektor zu kurz gesprungen ist“. Zum anderen leide der Stresstest an einer Fehleinschätzung der Lage in Frankreich, die aufgrund des Ausfalls zahlreicher Kernkraftwerke viel zu optimistisch eingeschätzt worden sei. „Besonders problematisch ist die Entscheidung der Ampel-Koalition, die Laufzeiten der drei verbliebenen deutschen Kernkraftwerke nur bis Mitte April des nächsten Jahres zu verlängern“, so Dr. Herrmann.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
Der Bundesrat hat gegen die Stimme Bayerns dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Bayerns Finanzminister Füracker forderte „höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer“ und kündigte an, dass Bayern weiter Druck machen werde. Die aktuell geltenden Freibeträge wurden seit 13 Jahren nicht mehr angepasst und führen vor allem im Süden Bayerns zu hohen Belastungen der Erben.
Bayerns Justizminister Eisenreich forderte die Bundesregierung auf, zeitnah einen Entwurf für eine Neuregelung der verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten vorzulegen und bezog sich dabei auf eine bayerische Bundesratsinitiative. Es sei verantwortungslos, die vom EuGH eröffneten Spielräume nicht zu nutzen, um Täter schwerster Verbrechen effizient zu verfolgen und Kinder zu schützen.
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Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde vom Bundesrat gebilligt. Ein bayerischer Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheiterte im Plenum. Mit dem Gesetz soll eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis eingeführt werden, die langjährig Geduldeten die Möglichkeit gibt, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht (v.a. Identitätsklärung, Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse) in Deutschland zu erfüllen. Bayern kritisiert, dass das Gesetz massive Fehlanreize für eine ungeordnete illegale Zuwanderung setzt. Belohnt werden diejenigen, die sich einer Rechtspflicht zur Ausreise seit Jahren widersetzen. Bereits die bestehenden Regelungen ermöglichen gut integrierten geduldeten Ausländern unter geringen Voraussetzungen die Erlangung eines Aufenthaltsrechts.
Ferner billigte der Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Mit dem Gesetz sollen Verfahren beschleunigt und Gerichte und Behörden entlastet werden. Bayern lehnt das Vorhaben ebenfalls ab, weil die Regelüberprüfung von Asylbescheiden abgeschafft wird. Dieser kommt eine wichtige Sicherheitsfunktion zu. Zukünftig werden nur noch anlassbezogene Widerrufs- bzw. Rücknahmeprüfungen durchgeführt.
Die Staatsregierung brachte zudem weitere Bundesratsinitiativen in die Länderkammer ein:
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
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